Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes kommt ein Maklervertrag zwischen dem Empfänger und der Firma VONBÜLOW&CIE Immobilien zustande. Als Verwendung gilt beispielsweise die diesbezügliche Kontaktaufnahme mit uns oder dem Eigentümer. Zugleich erkennt der Empfänger mit der Verwendung des Angebotes die nachfolgenden Bedingungen an.

  2. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Vermietung bleiben vorbehalten. Die Angaben zum Objekt basieren auf Auskünften des Verkäufers bzw. Vermieters (Eigentümers). Trotz aller Sorgfalt kann unsere Firma keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen.

  3. Im Falle des Abschlusses eines Kauf- oder Mietvertrages hat der Käufer bzw. Mieter die jeweils im Angebot ausgewiesene Courtage an unsere Firma zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der Empfänger eines der nachgewiesenen Objekte im Wege der Zwangsversteigerung erwirbt.

  4. Die Angebote sind ausschließlich für den Empfänger persönlich bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei einer Weitergabe des Angebotes oder einzelner Teile daraus, haftet der Empfänger im Falle eines Vertragsabschlusses für die unserer Firma zustehenden vollen Courtage.

  5. Sollte die Verfügbarkeit des durch unsere Firma nachgewiesenen Objektes dem Empfänger bereits bekannt sein, so hat er uns innerhalb von fünf Tagen unter Beifügung eines Nachweises entsprechende Nachricht zu geben.

  6. Der Empfänger erklärt sich damit einverstanden, daß unsere Firma uneingeschränkt auch für den anderen Vertragspartner tätig sein darf.

  7. Sofern der Empfänger Vollkaufmann ist, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Hamburg vereinbart. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.

  8. Die Notar- und Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer sind vom Käufer zu tragen. Die im Exposé ausgewiesene Courtage ist vom Käufer an die Firma VONBÜLOW&CIE Immobilien zu zahlen. Sie ist verdient und fällig mit Abschluß des Kaufvertrages.

  9. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner.

  10. Die Firma VONBÜLOW&CIE Immobilien haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.